Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes bleibt Pflicht
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
die Pflicht, wie bisher seit Schulbeginn, im Schulgebäude und während des Unterrichts einen Mund-Nase-Schutz zu tragen, bleibt bis auf Weiteres bestehen. Eine konkretisierende Schulmail zu einer möglichen Lockerung der bestehenden Regelung ist vom Ministerium bisher nicht versandt worden. Diese Regelung gilt auch für die morgen Abend stattfindenden Elternpflegschaftssitzungen.
Die Schulleitung